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Zusätzliche Fördergelder im Umweltinnovationsprogramm des Bundesumweltministeriums bewilligt


Im Zukunftsinvestitionsprogramm der Bundesregierung für die Umsetzung des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 stehen ab sofort auch Fördergelder für Klimaschutzprojekte im Umweltinnovationsprogramm (UIP) zur Verfügung. NRW-Unternehmen, die das UIP nutzen möchten, können sich an die Finanzierungsberatung der EFA wenden.

Die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme dieser zusätzlich verfügbaren Haushaltsmittel sind:

  • Fördervoraussetzungen gemäß der UIP-Förderrichtlinie müssen erfüllt sein (Förderrichtlinie herunterladen›)
  • Projekte müssen einen starken Bezug zum Klimaschutz haben
  • Projekte müssen bis Ende 2018 abgeschlossen sein. Die Fördermittel müssen spätestens bis Ende 2018 vollständig abgerufen werden.

Das Umweltinnovationsprogramm (UIP) ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.

Das UIP unterstützt seit 1979 Unternehmen dabei, innovative, Umwelt entlastende technische Verfahren in die Praxisanwendung zu bringen, und zeigt, dass technische Verfahren und industrielle Produktion ökologische und ökonomische Anforderungen vereinen können. Zu Beginn des Umweltinnovationsprogramms wurden so genannte End-of-pipe-Techniken gefördert. In den letzten Jahren stehen vor allem integrierte Umweltschutzmaßnahmen in allen technischen Bereichen und Branchen im Vordergrund.

Weitere Informationen zum Umweltinnovationsprogramm sowie die Antragsformulare finden Sie unter: umweltinnovationsprogramm.de

Sie planen Maßnahmen und haben Fragen zur Förderung im UIP? Die Berater der PIUS-Finanzierung› helfen Ihnen gerne weiter.