Die Forschungszulage ist die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von Unternehmen. Sie soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) entscheidet auf Antrag, ob ein FuE-Vorhaben förderfähig ist. Mit der Bescheinigung können die Unternehmen einen Antrag auf Forschungszulage beim jeweils zuständigen Finanzamt stellen.