Der Mindestbetrag des durch diese Transformationsbürgschaft zu besichernden Kredits beläuft sich auf zwei Millionen Euro, der Höchstbetrag auf 25 Millionen Euro.
Wirtschaftsministerin Mona Neubaur: „Mit der Einführung der Transformationsbürgschaft gibt die Landesregierung ein wichtiges Signal an nordrhein-westfälische Unternehmen, in die klimaneutrale Transformation zu investieren, in grünes Wachstum und damit in die Zukunft. Wir kommen damit einem vielfach geäußerten Wunsch nach Unterstützung nach. Wir fordern und versprechen nicht nur, wir packen an, damit Klimaschutz ein erfolgreiches Geschäftsmodell wird. So unterstützen wir Unternehmen zielgerichtet dabei, sich zukunftsorientiert aufzustellen und sichern damit Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Wohlstand hier in Nordrhein-Westfalen.“
Dr. Marcus Optendrenk, Minister der Finanzen: „Die Transformationsbürgschaft ergänzt die nordrhein-westfälische Förderlandschaft für den klimaneutralen Wandel unserer Wirtschaft sinnvoll. Damit können wir das bewährte Instrument Landesbürgschaftsprogramm passgenau auf die aktuellen Bedürfnisse der Unternehmen anwenden.“
Bürgschaften können fehlende Kreditsicherheiten ersetzen und damit Kreditinstituten die Vergabe von Darlehen an Unternehmen in Nordrhein-Westfalen erleichtern. Eine wichtige Voraussetzung ist daher die Begleitung durch eine finanzierende Bank. Die neue Sonderbürgschaft verbindet den vorhandenen hohen Finanzierungsbedarf für klimaneutrale Transformationsvorhaben mit dem Instrumentarium Landesbürgschaft. Für Unternehmen besonders attraktiv sind niedrigere Anforderungen zur Besicherung, ein geringeres Entgelt sowie schlankere Prozesse. Selbstschuldnerische Gesellschafterbürgschaften sind nicht vorgesehen.
Interessierte Unternehmen können sich für weitere Informationen an die damit vom Land beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wenden. https://www.pwc.de/GrüneTransformation
Quelle: www.wirtschaft.nrw