In den Folgejahren können dann Förderanträge im Zeitraum zwischen dem 10. Januar und dem 1. Dezember eines jeden Kalenderjahres gestellt werden.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, kleine/mittlere Unternehmen nach der Definition der Europäischen Union und Kommunen. Bewilligungsbehörde für die Landesförderung progres.nrw ist die Bezirksregierung Arnsberg.
In dem Förderprogramm werden Zuschüsse vergeben für:
- Wohnungslüftungsanlagen / -geräte mit Wärmerückgewinnung
- Gewerbliche Anlagen zur Verwertung von Abwärme
- Thermische Solaranlagen
- Stationäre elektrische Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage
- Wasserkraftanlagen
- Wärmeübergabestationen
- Biomasseanlagen in Verbindung mit einer thermischen Solaranlage
- Wärme- und Kältespeicher
- Wärmenetze
- Oberflächennahe Geothermie (Bohrungen und Erdwärmekollektoren)
- Anlagen, Maßnahmen und Studien, an denen besonderes Landesinteresse besteht
- Wohngebäude im Passivhausstandard inkl. Lüftungsanlagen
- Wohngebäude im 3-Liter-Haus-Standard inkl. Lüftungsanlagen
- Photovoltaik Mieterstrommodelle in Wohn-gebäuden
Art und Umfang der Förderung sind der Förderrichtlinie zu entnehmen. Die Förderrichtlinie und weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bezirksregierung Arnsberg›.
Quelle: Bezirksregierung Arnsberg
Interessierte Betriebe können sich an die Finanzierungsberatung der EFA werden.
Kontakt:
Effizienz-Agentur NRW
Daniela Derißen
Tel. +49(203) 37879-34
E-Mail dde@efanrw.de