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progres.nrw-Markteinführung


Das Förderprogramm progres.nrw-Markteinführung startete am 4. Februar 2017 mit neuen Fördergegenständen und -konditionen.

In den Folgejahren können dann Förderanträge im Zeitraum zwischen dem 10. Januar und dem 1. Dezember eines jeden Kalenderjahres gestellt werden.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, kleine/mittlere Unternehmen nach der Definition der Europäischen Union und Kommunen. Bewilligungsbehörde für die Landesförderung progres.nrw ist die Bezirksregierung Arnsberg.

In dem Förderprogramm werden Zuschüsse vergeben für:

    • Wohnungslüftungsanlagen / -geräte mit Wärmerückgewinnung 
    • Gewerbliche Anlagen zur Verwertung von Abwärme 
    • Thermische Solaranlagen 
    • Stationäre elektrische Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage 
    • Wasserkraftanlagen 
    • Wärmeübergabestationen 
    • Biomasseanlagen in Verbindung mit einer thermischen Solaranlage 
    • Wärme- und Kältespeicher 
    • Wärmenetze 
    • Oberflächennahe Geothermie (Bohrungen und Erdwärmekollektoren) 
    • Anlagen, Maßnahmen und Studien, an denen besonderes Landesinteresse besteht 
    • Wohngebäude im Passivhausstandard inkl. Lüftungsanlagen 
    • Wohngebäude im 3-Liter-Haus-Standard inkl. Lüftungsanlagen 
    • Photovoltaik Mieterstrommodelle in Wohn-gebäuden 

Art und Umfang der Förderung sind der Förderrichtlinie zu entnehmen. Die Förderrichtlinie und weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bezirksregierung Arnsberg›.

Quelle: Bezirksregierung Arnsberg

Interessierte Betriebe können sich an die Finanzierungsberatung der EFA werden.

Kontakt:

Effizienz-Agentur NRW
Daniela Derißen
Tel. +49(203) 37879-34
E-Mail dde@efanrw.de