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Produktanpassungen zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft


Im Förderprogramm "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Kredit" sind zum 1. Dezember 2022 zahlreiche Änderungen in der Verwaltungspraxis erfolgt. Informieren Sie sich jetzt. Bei Fragen steht Ihnen auch das Team der EFA-Finanzierungsberatung zur Verfügung.

1. Erleichterung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns für Modul 4

Für Anträge, die ab dem 30.11.2022 erstmalig bei der KfW oder BAFA gestellt werden, ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn nun auch für Modul 4 generell möglich und erfordert keine vorherige, gesonderte Beantragung mehr. Mit der Vorhabenumsetzung darf bereits unmittelbar nach Antragstellung, also noch vor Zusage durch die KfW, begonnen werden. Der Antrag auf Genehmigung des vorzeitigen Vorhabenbeginns entfällt und muss nicht mehr eingereicht und genehmigt werden. Das Produktmerkblatt wird entsprechend angepasst und tritt zum 15.12.2022 in Kraft. Die oben genannte Anpassung kann jedoch bereits für alle ab 30.11.2022 erstmalig gestellten Anträge angewendet werden.

2. Neues Infoblatt CO2-Faktoren

Das Informationsblatt CO2-Faktoren wird ergänzt und eröffnet nun die Möglichkeit, für bisher nicht gelistete Ressourcen einen Mittelwert der zugehörigen Stoffgruppe als CO2-Faktor zu verwenden. Zulässig ist dieses Verfahren für sechs Stoffgruppen (organische sowie anorganische chemische Stoffe, Mineralien, Metalle, Kunststoffe und Anbauprodukte). Die anwendbaren Mittelwerte finden Sie im Informationsblatt. Die Zuordnung zur Stoffgruppe muss vom Antragsteller im Einsparkonzept nachvollziehbar begründet werden.

Quelle: KfW
 

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