Gefördert werden sollen erneut Ausgaben für die Errichtung folgender Maßnahmen und Anlagen:
- Wohnungslüftungsanlagen
- Gewerbliche Anlagen zur Verwertung von Abwärme
- Thermische Solaranlagen
- Wärmeübergabestationen (Hausanschlüsse an ein Wärmenetz)
- Biomasseanlagen i. V. mit einer thermischen Solaranlage
- KWK Anlagen bis 20kWel (private Nutzung)
- Energiespeicher (Gas, Wärme, Kälte)
- Wärmenetze
- Effizienzsteigerungsmaßnahmen an KWK Anlagen
- Wohngebäude im Passivhaus-Standard
- Wohngebäude im 3 L-Haus-Standard
- Studien (beschränkte Antragsberechtigung)
- Messtechnik (beschränkte Antragsberechtigung)
Die Förderung erstreckt sich auf Vorhaben innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalens.
Auch können nur solche Vorhaben gefördert werden, mit denen vor Erteilung eines Zuwendungsbescheids durch die Bewilligungsbehörde noch nicht begonnen wurde.
Für produzierende Unternehmen sind die folgenden Maßnahmen von hohem Interesse:
- Gewerbliche Anlagen zur Verwertung von Abwärme
- Messtechnik (beschränkte Antragsberechtigung)
Die Mitarbeiter des Geschäftsfelds Finanzierung› unterstützen Sie gerne bei der Beantragung.
Die Richtlinie und die Antragsformulare können hier› bei der Bezirksregierung Arnsberg heruntergeladen werden.