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PIUS-Finanzierung informiert: Das Förderprogramm progres.nrw-Markteinführung wird auch in 2016 weitergeführt


Das Programm progres.nrw bietet eine breite Palette von Förderangeboten, um den effizienten Umgang mit Energie und den Einsatz von regenerativen Energien in Nordrhein-Westfalen voranzubringen. Seit dem 4. Februar 2016 können bei der Bezirksregierung Arnsberg neue Antragsformulare für die Förderperiode 2016 heruntergeladen werden.

Gefördert werden sollen erneut Ausgaben für die Errichtung folgender Maßnahmen und Anlagen:

  • Wohnungslüftungsanlagen
  • Gewerbliche Anlagen zur Verwertung von Abwärme
  • Thermische Solaranlagen
  • Wärmeübergabestationen (Hausanschlüsse an ein Wärmenetz)
  • Biomasseanlagen i. V. mit einer thermischen Solaranlage
  • KWK Anlagen bis 20kWel (private Nutzung)
  • Energiespeicher (Gas, Wärme, Kälte)
  • Wärmenetze
  • Effizienzsteigerungsmaßnahmen an KWK Anlagen
  • Wohngebäude im Passivhaus-Standard
  • Wohngebäude im 3 L-Haus-Standard
  • Studien (beschränkte Antragsberechtigung)
  • Messtechnik (beschränkte Antragsberechtigung)

Die Förderung erstreckt sich auf Vorhaben innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalens.

Auch können nur solche Vorhaben gefördert werden, mit denen vor Erteilung eines Zuwendungsbescheids durch die Bewilligungsbehörde noch nicht begonnen wurde.

Für produzierende Unternehmen sind die folgenden Maßnahmen von hohem Interesse:

  • Gewerbliche Anlagen zur Verwertung von Abwärme
  • Messtechnik (beschränkte Antragsberechtigung)

Die Mitarbeiter des Geschäftsfelds Finanzierung› unterstützen Sie gerne bei der Beantragung.

Die Richtlinie und die Antragsformulare können hier› bei der Bezirksregierung Arnsberg heruntergeladen werden.