Staatssekretär Jochen Flasbarth: "Energieintensive Unternehmen stehen bei der Reduzierung prozessbedingter Treibhausgasmissionen vor besonderen Herausforderungen. Mit dem neuen Förderfenster wollen wir sie bei der Umsetzung technologisch anspruchsvoller Sprunginnovationen für ein klimaneutrales Wirtschaften unterstützen. Der Klimaschutz wird so zum Innovationstreiber für die Wirtschaft, macht den Industriestandort Deutschland zukunftsfähig und erhält hochqualifizierte Arbeitsplätze."
Antragsberechtigt im neuen Förderfenster sind Unternehmen, die am EU-Emissionshandel teilnehmen und deren Produktion mit erheblichen Mengen prozessbedingter Treibhausgasemissionen verbunden ist, zum Beispiel durch den Einsatz von Steinkohlenkoks bei der Stahlherstellung. Gefördert wird die erstmalige großtechnische Anwendung neuer Technologien. Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen müssen dabei bereits abgeschlossen sein.
Über das neue Förderfenster hinaus erarbeitet das Bundesumweltministerium derzeit eine neue Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung im Industriebereich, mit der künftig Projekte von der Forschung und Entwicklung bis zur breiten Markteinführung entsprechender Klimaschutztechnologien aus einer Hand unterstützt werden sollen. Die Richtlinie soll 2020 in Kraft treten. Parallel dazu baut das Bundesumweltministerium in Cottbus ein Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien auf, das noch im diesem Jahr eröffnet werden soll.
Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen, die Interesse an einer Förderung haben, können sich an die Finanzierungsberatung› der Effizienz-Agentur NRW wenden.
Quelle: BMU