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Neuerungen im Energieeffizienz- und Umweltförderprogramm der KfW


Die PIUS-Finanzierung der Effizienz-Agentur NRW gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Änderungen im KfW-Energieeffizienzprogramm " Produktionsanlagen / -prozesse" und KfW-Umweltprogramm – u.a. zu Kreditlaufzeiten und zur Vermietung und Verpachtung von gewerblich genutzten Immobilien.

Verlängerung der bereitstellungsprovisionsfreien Zeit im KfW-Energieeffizienzprogramm Produktionsanlagen / -prozesse 

Der bereitstellungsprovisionsfreie Zeitraum im KfW-Energieeffizienzprogramm Produktionsanlagen/-prozesse wird auch für Anträge im Jahr 2016 auf 12 Monate verlängert. Diese Anpassung ist bis zum 31. Dezember 2016 befristet.

Produktvereinfachungen im KfW-Umweltprogramm und KfW-Energieeffizienzprogramm - Produktionsanlagen / -prozesse zum 1. März 2016

Maximale Kreditlaufzeit bei Investitionsvorhaben

Aktuelle Regelung:

Die Inanspruchnahme der 20-jährigen Laufzeit ist nur möglich, wenn das Investitionsvorhaben bestimmte Voraussetzung erfüllt (Im KfW-Unternehmerkredit beispielsweise bei Bauvorhaben, wenn mindestens 2/3 der förderfähigen Kosten auf Grunderwerb fallen).

Neue Regelung:

Die Inanspruchnahme 20-jähriger Laufzeiten ist unabhängig vom Investitionsvorhaben möglich, sofern die Investitionsgüter im Anlagevermögen aktivierungsfähig sind. Generell soll sich die Laufzeit an der betriebsgewöhnlichen Nutzung orientieren.

Vermietung und Verpachtung

Aktuelle Regelung:

Die Vermietung und Verpachtung von gewerblich genutzten Immobilien ist förderfähig, solange auch der Mieter oder Pächter die Programmkriterien erfüllt. Immobilieninvestitionen mit anschließender Fremdvermietung sind nur möglich, wenn die gekaufte Immobilie grundlegend saniert, hergerichtet oder umgebaut wird (Sanierungsklausel).

Neue Regelung:

Zur Erfüllung der Förderkriterien wird alleine auf den Antragsteller abgestellt. Der Mieter, beziehungsweise Pächter, bleibt hierbei unberücksichtigt. Ebenfalls entfällt die beschriebene Sanierungsklausel. Weiterhin Bestand hat jedoch die Maßgabe, dass es sich um eine gewerblich genutzte Immobilie handeln muss.

Zeitgleich wird die KfW die Fördermöglichkeiten auch auf die Vermietung und Verpachtung von Mobilien ausweiten. Auch hier gilt, dass lediglich der Antragsteller den Programmkriterien entsprechen muss.

Sie haben weitere Fragen zu den Programmen oder zur Finanzierung von Ressourceneffizienz-Maßnahmen? Die PIUS-Finanzierung› hilft Ihnen gerne weiter.