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Neuerungen beim KfW-Energieeffizienzprogramm und dem NRW.BANK.Effizienzkredit zum 1. Juli 2015


Die PIUS-Finanzierung der Effizienz-Agentur NRW gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Neuerungen in beiden Programmen.

1. KfW-Energieeffizienzprogramm

Das KfW-Energieeffizienzprogramm wird im Sinne einer verbesserten Förderung ab dem 1. Juli 2015 durch die Programmvarianten KfW-Energieeffizienzprogramm Produktionsanlagen/-prozesse (292,293) sowie KfW-Energieeffizienzprogramm Energieeffizient Bauen und Sanieren (276,277,278) ersetzt. 

Antragsteller 

  • Die Programme wenden sich an in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden - die Gruppenumsatzgrenze von 2 - 4 Mrd. Euro wurde aufhoben.

  • Unternehmen, an denen der Bund, ein Bundesland, eine Gemeinde, ein Gemeindeverband einschließlich Kreis einzeln oder gemeinsam mit nicht mehr als 50 % beteiligt sind, können künftig mitfinanziert werden.

Bereitstellungprovision

Die Bereitstellungsprovision wird im Sinne der Kreditnehmer für den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag von 1 Monat auf 12 Monate nach dem Zusagedatum verlängert.

Besonderheiten bei Auslandvorhaben
Bei Vorhaben außerhalb von EU- sowie OECD-Ländern sind weitere Unterlagen zur Durchführung einer Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung (z. B. Bau- und Umweltgenehmigungen) erforderlich. Die Bestätigung durch die Bank oder den Antragsteller, dass eine Kompatibilität des Vorhabens mit den in der EU geltenden umweltbezogenen Bestimmungen und Standards vorliegt, wird durch diese Regelung ersetzt.

Neuerungen im KfW-Energieeffizienzprogramm Produktionsanlagen/-prozesse (292,293)

  • Gefördert werden alle Investitionsmaßnahmen, die eine Energieeinsparung von mindestens 10 % (Einstiegsstandard) bzw. mindestens 30 % (Premiumstandard) erzielen.

  • Bei Modernisierungsinvestitionen bleibt es beim Vergleich des Durchschnittsverbrauches der letzten 3 Jahre, bei Neuinvestitionen bleibt es bei dem Vergleich des Verbrauchs mit dem Branchendurchschnitt. Eine Bestätigung der Berechnung der Energieeinsparung bei Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) durch externe Berater ist nicht mehr notwendig.

  • Die bei der Überschreitung der Kreditobergrenze notwendige ergänzende Vorhabensbeschreibung zu den Energieeffizienzwirkungen entfällt.

Neuerungen im KfW-Energieeffizienzprogramm Bauen und Sanieren (276, 277, 278)

  • Die vormals förderfähige Sanierung und der Neubau von Gebäuden im KfW-Energieeffizienzprogramm werden künftig in der Programmvariante Energieeffizient Bauen und Sanieren (276,277, 278) gefördert.

  • Kühllager werden nicht mehr als Gebäude eingestuft und sind in der Programmvariante Produktionsanlagen/ -prozesse (292, 293) förderfähig.

2. NRW.BANK.Effizienzkredit

Der NRW.BANK.Effizienzkredit wird im Sinne einer marktnahen Förderung ab dem 1. Juli 2015 folgende neue Rahmenbedingungen enthalten:

Förderbereiche

  • Neben den bisherigen Förderbereichen "Energieeffizienz" und "Ressourceneffizienz" wurde zusätzlich der Förderbereich "Luftreinhaltung und Lärmschutz" separat ausgewiesen.

  • Gefördert werden in diesem dritten Förderbereich Vorhaben zur Minderung des Geräuschpegels durch neue Maschinen/Fahrzeuge gegenüber der zur ersetzenden Maschine/Fahrzeuge um mind. 10dB sowie Vorhaben zur Schadstoffminderung von mind. 10% durch den Ersatz von Nutzfahrzeugen/mobilen Maschinen und Geräten.

Voraussetzungen für eine Förderung

Vorhaben im Förderbereich "Ressourceneffizienz" müssen nur noch eine Steigerung der Ressourceneffizienz bei dem Betriebsteil oder (Teil-)Prozess, der durch die Maßnahme verbessert bzw. geändert werden soll, von insgesamt 6% statt bislang 10% vorweisen.
Erforderliche Unterlagen

Neben der bisherigen Anlage zum Refinanzierungsantrag ist zusätzlich die Anlage Quantifizierung der Effizienz-/Schadstoffwirkung auszufüllen.

Sie haben weitere Fragen zu den Programmen oder zur Finanzierung von Ressourceneffizienz-Maßnahmen? Die PIUS-Finanzierung› hilft Ihnen gerne weiter.