Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Mit dem technologieoffenen BMWi-Wettbewerb „Energieeffizienz“ unterstützen wir Unternehmen bei ambitionierten Energieeffizienzprojekten. Er öffnet Unternehmen viel Spielraum bei der Wahl der geeigneten Effizienzmaßnahmen. Erstmals entscheidet dabei nicht das BMWi über die konkreten Fördersätze, sondern der Wettbewerb zwischen den Projekten. Auf diese Weise möchten wir marktwirtschaftliche Fördermechanismen etablieren. Den Zuschlag bekommen die Projekte, die die höchste jährliche CO2-Einsparung pro beantragten Euro Förderung aufweisen (Fördereffizienz). Damit helfen wir den Unternehmen dabei, Energie und CO2 einzusparen.“
Über 40 Prozent des Endenergieverbrauchs in Deutschland fallen in den Sektoren Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen an. Hier liegen erhebliche Energieeinsparpotenziale. Aufgrund zu langer Amortisationszeiten schieben viele Unternehmen jedoch notwendige Investitionen auf die lange Bank. Hier setzt der BMWi-Wettbewerb „Energieeffizienz“ an. Das neue Förderangebot richtet sich an Unternehmen aller Branchen und Größen, Stadtwerke und Energiedienstleister. Es adressiert vor allem Projekte mit relativ hohen energiebezogenen Investitionskosten, die für eine wirtschaftliche Umsetzung Unterstützung benötigen. Die Förderquote kann bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.
Die erste Wettbewerbsrunde läuft vom 15. April bis zum 30. Juni 2019. Eine frühe Antragstellung lohnt sich, da die Wettbewerbsrunde geschlossen wird, sobald das zur Verfügung stehende Budget um 50 Prozent überzeichnet ist.
Der BMWi-Wettbewerb Energieeffizienz auf einen Blick:
- technologie- und branchenoffene Förderung von energiebezogenen Optimierungen bei industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen (unter anderem Abwärmenutzung, EE-Prozesswärmebereitstellung) auf Basis eines Einsparkonzepts
- Zuschuss bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten
- energiebezogene Amortisationszeit (ohne Förderung) mindestens vier Jahre
- maximale Fördersumme von 5 Millionen Euro pro Vorhaben
- kontinuierliche Antragstellung mit mehreren Stichtagen im Jahr
- Förderentscheidung orientiert sich an der Fördereffizienz, das heißt gefördert werden die Projekte, welche die höchsten jährlichen CO2-Einsparungen pro beantragten Euro Förderung aufweisen.
- Die erste Wettbewerbsrunde läuft vom 15. April bis spätestens zum 30. Juni 2019. Sobald das Budget von 7 Millionen Euro um 50 Prozent überzeichnet ist, wird die Runde vorzeitig geschlossen.
Die Richtlinie „Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Wettbewerb“ ist am 1. April 2019 in Kraft getreten. Der Förderwettbewerb ist Teil des umfassenden Förderpakets „Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“, das im Rahmen der Förderstrategie Energieeffizienz gemeinsam mit der Wirtschaft entwickelt wurde.
Weitere Informationen zum Wettbewerb unter: www.wettbewerb-energieeffizienz.de. Alle Informationen zum Förderpaket „Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“ unter www.machts-effizient.de/prozesseundanlagen.
Die Finanzierungsberatung› der Effizienz-Agentur NRW hilft Ihnen bei Fragen um Wettbewerb gerne weiter!
Quelle: BMWi