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Neue Zinsverbilligungskomponente im NRW.BANK.Universalkredit sowie bei NRW.BANK.Gründung und Wachstum – Klima-Bonus


Zur Förderung des ökologischen Transformationsverhaltens von Unternehmen bietet die NRW.BANK ab dem 16.09.2024 in den Programmen NRW.BANK.Universalkredit sowie NRW.BANK.Gründung und Wachstum eine neue Zinsverbilligungskomponente in Höhe von 20 bp in Form des Klima-Bonus an.

Der Klima-Bonus wird zusätzlich zur Zinsverbilligung des beantragten Darlehens gewährt und kann im Rahmen des Antragsprozesses durch Ausfüllen eines gesonderten Formulars mitbeantragt werden. Der Klima-Bonus kann hierbei mehrfach, d.h. zeitgleich oder aber im Zeitablauf für verschiedene Darlehen, beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist jeweils die Erfüllung eines der nachfolgend aufgeführten Kriterien, entsprechende gültige Nachweise sind im Rahmen der Antragstellung bei der Hausbank beizubringen:

  • Bei erstmaliger Beantragung des Klima-Bonus („Erstbeantragung“):
    • Erstellung einer CO2-Bilanz mit hierauf basierendem Ziele- und Maßnahmenkatalog, welcher geplante Treibhausgaseinsparungen des antragsstellenden Unternehmens bis einschließlich 2030 um mind. 20% durch rein investive Maßnahmen bzw. ansonsten insgesamt 40% aufzeigt oder
    • Teilnahme an der „Science Based Targets Initiative“ (SBTi) und Nachweis durch SBTi validierter Dekarbonisierungsziele.
  • Bei wiederholter Beantragung des Klima-Bonus, sofern der Gültigkeitszeitraum des der letzten Beantragung zugrunde gelegten Kriteriums überschritten ist: („Folgebeantragung“):
    • Sofern die vorherige Beantragung basierend auf dem Kriterium „CO2-Bilanz und Ziele- und Maßnahmenkatalog“ erfolgt ist:
      •  Bestätigung durch einen externen Sachverständigen, dass die seit der letzten Antragstellung für die relevanten Vorjahre vorgesehenen Einsparziele, die größer als Null gewesen sein müssen, erreicht wurden oder
      • erstmalige Anwendung des Kriteriums SBTi (gemäß Erstbeantragung SBTi/s.o.) oder
    • sofern die vorherige Beantragung auf Basis des Kriteriums „SBTi“ erfolgt ist: Bestätigung durch einen externen Sachverständigen, dass die seit der letzten Antragstellung für die relevanten Vorjahre vorgesehenen Einsparziele, die größer als Null gewesen sein müssen, erreicht wurden.

Nähere Informationen entnehmen Sie denn jeweiligen Programmseiten unter www.nrwbank.de/universalkredit bzw. www.nrwbank.de/guw.

Die übrigen Förderbedingungen bleiben unverändert bestehen.

Quelle: NRW.Bank