Meldungen

Neue De-minimis-Verordnung in Kraft getreten


Am 01. Januar 2014 ist die neue De-minimis-Verordnung in Kraft getreten. Die EU-Kommission hatte entgegen der ursprünglichen Ankündigung, eine weitere Konsultation durchzuführen, im Dezember 2013 bereits den neuen Text verabschiedet. Beihilfen, die nach der alten De-minimis-Verordnung genehmigungsfrei zulässig waren, bleiben noch bis Ende Juni 2014 erlaubt.

Die De-minimis-Verordnung stellt geringfügige Beihilfen von der Pflicht zur Anmeldung bei der EU-Kommission frei.

Die Industrie- und Handelskammer Erfurt hat die wichtigsten Aspekte zur Neuregelung zusammengefasst. Hier› finden Sie die wichtigsten Aussagen.