Gefördert werden Investitionen in die Modernisierung, Erweiterung oder den Neubau von Anlagen, wenn dadurch betriebliche Abwärme vermieden oder bislang ungenutzte Abwärme effizient genutzt wird. Antragsberechtigt sind mehrheitlich private gewerbliche Unternehmen, unabhängig von ihrer Umsatzgröße.
Die Förderung besteht aus einem zinssubventionierten KfW-Förderkredit, der bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten betragen kann, und Tilgungszuschüssen aus Mitteln des BMWi von bis zu maximal 50 %. Der maximale Kreditbetrag beträgt i.d.R. 25 Mio. Euro, die Kreditlaufzeit maximal 20 Jahre. Der Zinssatz kann bis zu 20 Jahre festgeschrieben werden.
Voraussetzung für die Förderung ist die Vorlage eines von einem Sachverständigen erstellten Abwärmekonzepts, das bei Antragstellung einzureichen ist.
Weitere Informationen zum Programm erhalten Sie bei Marcus Lodde, Leiter Geschäftsfeld Finanzierung (Tel. 0203/378 79-58, lod@). efanrw.de