Die KfW hat in Zuge der Öffnung des Antragstellerkreises das Produktmerkblatt kurzfristig aktualisiert und ausgetauscht.
Zudem werden ab dem 01.07.2022 die Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW erstmals angewendet. Diese werden mit Einhaltung der Technischen Mindestanforderungen erfüllt.
In den Technischen Mindestanforderungen zu Modul F wurden bei der Nachrüstung von Schiffen (Maßnahme F 2.3 und F 2.6) entsprechend der Sektorleitlinie Schifffahrt daher zusätzliche Anforderungen ergänzt.
Darüber hinaus wird die Bestätigung zum Kreditantrag um eine gesonderte Abfrage zur Steuerung der KfW-Zusagen im Sektor Eisen und Stahl erweitert. Bei den Technischen Mindestanforderungen zu Modul A hat die KfW die Maßnahme A 6 "Herstellung anderer CO2-armer Technologien" inhaltlich geschärft.
Alle anderen Technischen Mindestanforderungen zu den Modulen B - G bleiben inhaltlich gleich. Hier ändert sich nur der Produktname zum 01.07.2022.
Unternehmen die Fragen zur Erweiterung haben, können Sie auch an die Finanzierungsberatung der Effizienz-Agentur NRW wenden.
Ansprechpartner:
Effizienz-Agentur NRW
Marcus Lodde
Tel: 0203/ 378 79-58
lod@ efanrw.de
Quelle: KfW