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KfW-Klimaschutzoffensive für den Mittelstand (293): Erweiterung des Antragstellerkreises um große Unternehmen


Ab dem 01. Juli 2022 sind auch große Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 500 Mio. Euro in der KfW-Klimaschutzoffensive (293) antragsberechtigt. Der Produktname wird angepasst in "Klimaschutzoffensive für Unternehmen" (293). Interessierte Unternehmen können sich an die Finanzierungsberatung der Effizienz-Agentur NRW wenden.

Die KfW hat in Zuge der Öffnung des Antragstellerkreises das Produktmerkblatt kurzfristig aktualisiert und ausgetauscht.

Zudem werden ab dem 01.07.2022 die Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW erstmals angewendet. Diese werden mit Einhaltung der Technischen Mindestanforderungen erfüllt.

In den Technischen Mindestanforderungen zu Modul F wurden bei der Nachrüstung von Schiffen (Maßnahme F 2.3 und F 2.6) entsprechend der Sektorleitlinie Schifffahrt daher zusätzliche Anforderungen ergänzt.

Darüber hinaus wird die Bestätigung zum Kreditantrag um eine gesonderte Abfrage zur Steuerung der KfW-Zusagen im Sektor Eisen und Stahl erweitert. Bei den Technischen Mindestanforderungen zu Modul A hat die KfW die Maßnahme A 6 "Herstellung anderer CO2-armer Technologien" inhaltlich geschärft.

Alle anderen Technischen Mindestanforderungen zu den Modulen B - G bleiben inhaltlich gleich. Hier ändert sich nur der Produktname zum 01.07.2022.

Unternehmen die Fragen zur Erweiterung haben, können Sie auch an die Finanzierungsberatung der Effizienz-Agentur NRW wenden.

Ansprechpartner:

Effizienz-Agentur NRW
Marcus Lodde
Tel: 0203/ 378 79-58
lod@remove-this.efanrw.de

Quelle: KfW