Künftig fördert die KfW beispielsweise Investitionen in die Digitalisierung zur Steigerung der Energieeffizienz oder Maßnahmen zur CO2-Abscheidung. Auch Anlagen zur Nutzung von Wasserstoff sowie die Elektrifizierung von Prozessen sind förderfähig.
Die Investitionsmaßnahmen müssen Treibhausgaseinsparungen von mindestens 15 % (vorher 10 % Energieeinsparung) erzielen. Damit unterstützt das Programm Unternehmen auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität bis 2045. Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe. Voraussetzung ist ein Transformationsplan, der konkrete Treibhausgasminderungen vorsieht.
Weitere Fördervoraussetzung ist der Nachweis eines Transformationsplans, in dem das Ziel einer 40%igen Treibhausgaseinsparung innerhalb der nächsten 10 Jahre konkretisiert werden muss.
Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier: kfw.de/292
Bei Fragen stehen Ihnen die Expert:innen der efa-Finanzierungsberatung zur Seite.
Quelle: KfW