So erlaubt das Programm nun neben der Förderung von Maßnahmen zur Energieeffizienz auch die Förderung ausgewählter Materialeinsparungen und -wechsel. Dabei gelten die gleichen Förderbedingungen wie bei der Energieeffizienz. Darüber hinaus gibt es weitere Änderungen, die kurz vorgestellt werden sollen.
Es wird auch einen neuen Fördergegenstand geben: „Transformationskonzepte in der EEW“. Mit dieser Förderung werden Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Klimaneutralität unterstützt. Es wird die Erstellung eines sogenannten Transformationskonzepts inkl. CO2-Bilanzierung für Standorte bzw. ganze Unternehmen finanziell gefördert. Zusätzlich muss mindestens ein Einsparkonzept einer investiven EEW-Maßnahme, die einen bedeutenden Anteil zur Erreichung des CO2-Ziels leistet, erarbeitet und beantragt werden.
Die Förderquote beträgt 50 Prozent, für KMU 60 Prozent der beihilfefähigen Kosten, bei einer maximalen Fördersumme von 80.000 Euro. Im EEW beantragte Investitionsprojekte erhalten bei entsprechenden Voraussetzungen eine verlängerte Umsetzungszeit.
Informieren Sie sich in unserer Online-Veranstaltung über die Voraussetzungen und Möglichkeiten, die sich mit der Novelle des EEW ergeben:
Veranstaltungsdaten:
Mittwoch, 10. November 2021
10:00 bis 12:00 Uhr
Online
Die Zugangsdaten senden wir Ihnen einige Tage vor der Veranstaltung zusammen mit der Teilnahmebestätigung.
Die Anmeldung ist geschlossen!
Agenda:
Begrüßung
BMWi/ Effizienz-Agentur NRW
Vorstellung der Förderprogramme und der novellierten Bereiche
Oliver Tietjen, BMWi
Was kann die Effizienz-Agentur NRW für Unternehmen in NRW leisten?
Andreas Kunsleben, Leiter Geschäftsfeld Ressourceneffizienz-Beratung, EFA
Marcus Lodde, Leiter Geschäftsfeld Finanzierungsberatung, EFA
Andreas Bauer-Niermann, Projektleiter ecoccockpit zur Treibhausgasbilanzierung, EFA
Fragen und Antworten