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Förderprogramm "go-digital" wird bis 2024 verlängert


Am 27. Dezember 2021 wurde die neue Förderrichtlinie "go-digital" im Bundesanzeiger veröffentlicht. Auf ihrer Grundlage fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe zukünftig noch zielgerichteter und passgenauer in der Digitalisierung.

Die neue Richtlinie verbessert das bewährte Förderprogramm an zahlreichen Stellen. Außerdem werden zwei neue Fördervarianten eingeführt: 

  • Das neue Modul „Digitalisierungsstrategie“ fördert KMU bei der Entwicklung einer umfassenden individuellen Digitalisierungsstrategie. Damit werden die Grundlagen für eine erfolgreiche Digitalisierung gelegt. 
     
  • Das neue Modul „Datenkompetenz“ („go-data“) fördert KMU bei der aktiven Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie. Dieser noch junge Wirtschaftsbereich ist mit großen Potenzialen aber auch Risiken verbunden. Das Modul soll kleine KMU bei den ersten Schritten unterstützen und Hemmnisse abbauen. 

Die neue Förderrichtlinie trat am 1. Januar 2022 in Kraft und ersetzt die bisherige Fassung, die am 31. Dezember 2021 auslaufen wird. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2024. Insgesamt stellt das BMWi hierfür Fördermittel in Höhe von 72 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2024 zur Verfügung. 

Die Antragstellung kann seit dem 1. Januar 2022 erfolgen. Sobald der Bundeshaushalt für 2022 verabschiedet ist, können Anträge bewilligt werden. Die Richtlinie wird auch im kommenden Jahr durch den bisherigen Projektträger EURONORM GmbH umgesetzt. 

Mit Start der neuen Förderrichtlinie können auch Anträge auf Autorisierung als Beratungsunternehmen in „go-digital“ gestellt werden. Insbesondere in den neuen Modulen „Digitalisierungsstrategie“ und „Datenkompetenz“ („go-data“) besteht ein großer Bedarf an qualifizierten Beraterinnen und Beratern. 

Alle Informationen zur Umsetzung und dem Förderprozess von „go-digital“ finden Sie unter www.innovation-beratung-foerderung.de 

Quelle: BMWi