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Förderaufruf des BMU für innovative Klimaschutzprojekte


Das Bundesumweltministerium fördert umsetzungsorientierte nicht-investive Projekte zur Entwicklung und Erprobung innovativer Ansätze im Klimaschutz sowie deren bundesweite Verbreitung.

Ziel dieses Förderaufrufes ist es

  • die Entwicklung und die Erprobung innovativer Ansätze im Klimaschutz voranzubringen (Modul 1);
  •  die nachhaltige Sicherung und Verstetigung erfolgreicher Ansätze durch eine bundesweite Verbreitung zu ermöglichen (Modul 2);
  • die Sichtbarkeit innovativer und umsetzungsorientierter Klimaschutzmaßnahmen zu erhöhen;
  • eine quantitative und qualitative Stärkung der Handlungskompetenz relevanter Zielgruppen für den Klimaschutz zu ermöglichen;
  • Treibhausgasminderungen zu erzielen und somit einen Beitrag zur schrittweisen Erreichung der nationalen Klimaschutzziele zu leisten.

Gesucht werden nicht-investive Projekte, die substanzielle Beiträge zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten und eine bundesweite Sichtbarkeit aufweisen.

Gefördert werden im Modul 1 (Entwicklung und pilothafte Anwendung) innovative Ansätze im Klimaschutz, die

  • einen hohen Innovationsgrad aufweisen;
  • auf ein relevantes bzw. messbares Treibhausgasminderungspotenzial ausgerichtet sind;
  • Methoden bzw. Routinen entwickeln und erproben, die die Akteure der Zielgruppe(n) befähigen, konkrete Maßnahmen zum Klimaschutz umzusetzen;
  • plausible und praktikable Kriterien und Indikatoren für die Ermittlung der Projektwirkung entwickeln, um die Zielerreichung zu überprüfen;
  • eine hohe Transferfähigkeit sowie ein großes Verstetigungspotenzial aufweisen.

Innerhalb des Modul 2 (nachhaltige Sicherung und Verstetigung durch bundesweite Verbreitung) werden innovative Ansätze gefördert, die

  • plausible Wirkketten zur Minderung von Treibhausgasen aufweisen;
  • realistisch quantifizierte Ziele zu bewirkten bzw. ausgelösten Treibhausgasminderungen und/oder Stärkung der Handlungskompetenz relevanter Zielgruppen beinhalten;
  • mit einem plausiblen Monitoring-Konzept die Zielerreichung kontrollieren;
  • eine bundesweite Maßnahmenumsetzung vorsehen (bspw. durch die Abdeckung der regionalen Cluster Nord, Ost, Süd und West);
  • relevante Multiplikatoren einbeziehen und bei der Projektumsetzung mitwirken lassen;
  • die Umsetzung einer über das Ende der Projektlaufzeit hinausreichenden Verstetigungsstrategie vorsehen.

Einreichungszeitraum
Modul 1:
1. Januar 2020  bis 31. März 2020
1. Januar 2021 bis 31. März 2021

Modul 2:
1. Januar 2020 bis 31. März 2020
1. Juli 2020 bis 30. September 2020
1. Januar 2021 bis 31. März 2021
1. Juli 2021 bis 30. September 2021

Projektträger/ Kontakt
Geschäftsbereich Innovativer Kommunaler Klimaschutz
Forschungszentrum Jülich GmbH
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
Telefon: 030/20199-488
E-Mail: ptj-ksi@fz-juelich.de
https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative/wirtschaft-verbraucher-bildung (link is external)

Für Fragen zum Förderaufruf können Sie sich auch an die Experten der Finanzierungsberatung der EFA wenden.

Kontakt

Effizienz-Agentur NRW
Marcus Lodde
Tel. 0203/378 79-58
lod@remove-this.efanrw.de