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Förderangebot Ressourceneffizienz-Beratung für Unternehmen neu aufgelegt


Um Wirtschafts- und Handwerksunternehmen bei der Steigerung der Ressourceneffizienz und der Transformation hin zu einer Circular Economy zu unterstützen, legt die Landesregierung das Förderangebot „Ressourceneffizienzberatung“ neu auf. Land und EU stellen dafür über 4,1 Millionen Euro im Rahmen des EFRE/JTF-Programms Nordrhein-Westfalen 2021-2027 zur Verfügung.

Umweltminister Oliver Krischer: „Wir wollen Nordrhein-Westfalen zur ersten klimaneutralen Industrieregion Europas machen. Diese Transformation wird eine Kraftanstrengung. Sie wird uns aber nur gelingen, wenn wir es schaffen, den ökologischen Umbau voranzutreiben und unser Bundesland gleichzeitig zu einem der nachhaltigsten und wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsstandorte in Europa zu gestalten. In einer modernen Wirtschaft gehören Klimaschutz, der Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen, gute Arbeitsplätze und soziale Sicherheit untrennbar zusammen. Die Kreislaufwirtschaft ist ein wichtiger Hebel, um dieses Ziel der Transformation zu erreichen. Mit Hilfe unseres Förderprogramms können Unternehmen ihre Wettbewerbsposition verbessern und einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass Nordrhein-Westfalen ein starker Standort für eine umweltschonende, ressourceneffiziente Produktionsweise und nachhaltiges Wirtschaften bleibt und weiter etabliert.“

Gefördert wird die unabhängige Beratung von Unternehmen aller Branchen mit dem Fokus auf Innovationen für eine kreislauforientiertere sowie ressourcenschonendere und -effizientere Gestaltung der Geschäftsabläufe und -modelle, der Produktionsprozesse sowie der Produkte. Die Beratungen sollen den Unternehmen dabei helfen, den Blick auf eine ressourcenschonende und -effiziente Wirtschaftsweise auch im Sinne der Circular Economy und des European Green Deal zu richten.

Antragsberechtigt sind vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ab sofort und bis zum 31. Dezember 2026 kleine und mittlere Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen. Ebenfalls können sich Betriebe bewerben, die ihren Sitz oder eine Niederlassung in der Europäischen Union haben, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt wird.

Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für Beratungsdienstleistungen externer Beraterinnen und Berater. Der Zuschuss für Beratungen beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Fördersumme beträgt 100.000 Euro; die Bagatellgrenze für die Gewährung einer Zuwendung liegt bei 2.500 Euro Zuschuss.

Zum Hintergrund:

Für zukunftsweisende, nachhaltige und innovative Vorhaben in Nordrhein-Westfalen steht aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 ein Investitionsvolumen von insgesamt 4,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Es speist sich aus 1,9 Milliarden EU-Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) sowie der Ko-Finanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen und Eigenanteilen der Projekte. Unterstützt werden Vorhaben aus den Themenfeldern Innovation, Nachhaltigkeit, Mittelstandsförderung, Lebensqualität, Mobilität und Strukturwandel in Kohlerückzugsregionen. Weitere Informationen finden Sie unter www.efre.nrw und #efrenrw.

Weitere Informationen zum Förderangebot, Ansprechpersonen sowie Informationen zum digitalen Antragsverfahren finden Sie unter: www.efre.nrw.de/wege-zur-foerderung/foerderungen-in-2021-2027/ressourceneffizienzberatung/

Quelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen