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Energiesteuern und Möglichkeiten der Steuersenkung durch Effizienzsteigerung


Steuervorteile durch Effizienzsteigerung

Die Veranstaltung, die in Kooperation mit der Energie.Agentur.NRW, der Effizienz-Agentur NRW und der NRW.BANK durchgeführt wird, richtet sich an mittelständische Unternehmen - insbesondere des produzierenden Gewerbes - mit dem Ziel, über Steuervorteile durch Effizienzsteigerung zu informieren. Die Veranstaltung findet am 19. Mai in der IHK zu Köln statt.

Ein Teil der bislang gewährten Energie- und Stromsteuervergünstigungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, der sogenannte Spitzenausgleich, ist seit dem 1. Januar 2013 an den Nachweis eines Energiemanagementsystems nach EMAS oder DIN EN ISO 50001 gekoppelt. Kleinen und mittleren Unternehmen wird jedoch ermöglicht, weniger aufwendige Verfahren (Energieaudit nach  DIN EN 16247-1 oder Alternatives System gemäß SpaEfV) durchzuführen. Die Jahre 2013 und 2014 gelten als Einführungsphase. Ende 2015 müssen die jeweiligen Systeme komplett eingeführt sein, um als Unternehmen des produzierenden Gewerbes auch weiterhin diese Steuervergünstigung zu erhalten. Die EnergieAgentur.NRW wird einen Überblick über die Handlungsoption bei der Strom- und Energiesteuer geben.

Die Effizienz-Agentur NRW wird weiter aufzeigen, wie Unternehmen Ressourceneffizienz für sich nutzen können: als Instrument zur Kostensenkung bei gleicher oder besserer Leistung. Anhand von Praxisbeispielen werden bewährte Ansätze zur Ressourcenreduzierung dargestellt.

Zudem wird die NRW.BANK verschiedene Fördermöglichkeiten für Effizienzmaßnahmen vorstellen.

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