„Wir setzen mit dem neuen Förderprogramm ein einfacheres und anwenderfreundliches Fördermodell um. Dadurch werden beispielsweise Investitionen in eine verstärkte Nutzung von industrieller Abwärme sowie die Verbesserung der Energieeffizienz von Produktionsprozessen wirksamer gefördert“, so Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.
Das neue Programm ist ein weiterer Schritt bei der Umsetzung der Förderstrategie Energieeffizienz, die gemeinsam mit der Wirtschaft entwickelt wurde. Zudem werden bisher im sog. Marktanreizprogramm enthaltene Maßnahmen zur Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien integriert. Das BMWi konnte im Bereich der Abwärmenutzung bereits wichtige Impulse zur Steigerung der Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe setzen.
Das BMWi bündelt in dem neuen technologieoffenen und branchenübergreifenden Förderpaket sechs bisherige Förderprogramme in zwei Richtlinien. Die Richtlinie „Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Kredit und Zuschuss“ startet am 1.1.2019 mit Fördersätzen bis zu 55 %. Die Richtlinie „Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Wettbewerb“ wird das ehemalige Programm „STEP Up!“ mit neuen Konditionen ab Frühjahr 2019 ersetzen. Der genaue Starttermin wird noch bekanntgegeben.
Das Förderpaket richtet sich an Unternehmen aller Branchen und Größen, Stadtwerke und Energiedienstleister. Darüber hinaus sind alle Fördermodule akteurs-, sektor- und technologieoffen ausgestaltet. Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sind unternehmensspezifisch unterschiedlich und können von der Nutzung hocheffizienter Standardtechnologien bis hin zu passgenauen Systemlösungen und -optimierungen reichen.
Kurzinfo im Überblick:
Förderung in vier Modulen:
- Querschnittstechnologien (Pumpen, Motoren, Ventilatoren, usw.) für schnelle Effizienzgewinne,
- Erneuerbare Energien zur Prozesswärmebereitstellung,
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Energiemanagementsoftware zur Unterstützung der Digitalisierung,
- Technologieoffene Förderung von Investitionen, die Strom- oder Wärmeeffizienz steigern.
Fördersätze:
- bei Effizienzmaßnahmen 40 % der förderfähigen Investitionskosten für kleine und mittlere Unternehmen (große Unternehmen 30 %),
- bei Prozesswärmetechnologien, die erneuerbare Energien nutzen, 55 % für kleine und mittlere Unternehmen (große Unternehmen 45 %),
- Max. Förderung: 10 Mio. Euro pro Antragsteller oder Projekt.
Beantragung:
- direkter Investitionszuschuss beim BAFA oder
- Kredit mit Teilschulderlass (Tilgungszuschuss) bei der KfW (über Hausbanken).
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.deutschland-machts-effizient.de
Quelle: www.bmwi.de
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