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Ein Förderprogramm für alle Firmen - BMWi startet Investitionsprogramm "Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft"


Das Wirtschaftsministerium vereinfacht zum 1. Januar 2019 die Förderung von Investitionen in die Energieeffizienz. Das neue Programm ist offen für Unternehmen aller Branchen und Größen und bietet viel Spielraum bei der Wahl geeigneter Maßnahmen. Produzierenden Unternehmen, die Interesse an einer Förderung haben, können sich an die Finanzierungsberatung der EFA wenden.

 

Um Unternehmen Investitionen in energieeffiziente Prozesse zu erleichtern, richtet das Bundeswirtschaftsministerium die Förderprogramme in diesem Bereich neu aus. Anstatt wie bisher die Fördergegenstände auf verschiedene Programme mit unterschiedlichen Voraussetzungen aufzuteilen, startet am 1. Januar 2019 ein einfacheres Modell: Das Investitionsprogramm "Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit".

Effiziente Anlage, clevere Abwärmenutzung – nur noch ein Antrag

Damit wird die Antragstellung deutlich erleichtert, wie dieses Beispiel zeigt: Ein Glashersteller möchte seine Produktion auf effizientere Elektroschmelzwannen umstellen. Weil dabei sowieso die komplette Anlage neu aufgebaut werden muss, will der Unternehmer gleich auch noch die Pumpen und Motoren gegen effizientere Modelle austauschen. Die Abwärme möchte er künftig nutzen, um seine Bürogebäude zu beheizen. Für all diese Investitionen musste der Unternehmer bislang mehrere Programme kombinieren. Das bedeutete nicht nur, dass die Kosten aufgeteilt, sondern auch separate Konzepte erstellt werden mussten. Alle Programme hatten unterschiedliche Bearbeitungszeiten und Fristen.

Ab kommendem Jahr kann der Glasproduzent alle Modernisierungen im selben Programm beantragen, was seinen Aufwand deutlich reduziert. Es ist nur ein Konzept nötig und alles wird zusammen bearbeitet. Die Antragsteller können zwischen einem Zuschuss von 30 Prozent (40 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen) der förderfähigen Kosten und der Finanzierung über einen zinsgünstigen Kredit mit einem entsprechenden Teilschuldenerlass wählen. Gefördert werden bis zu 10 Millionen Euro pro Antragsteller und Projekt.

Förderfähig: Standardkomponenten und Systemlösungen

Die neue Förderung richtet sich an Unternehmen aller Branchen und Größen, Stadtwerke und Energiedienstleister. Sie ist bewusst technologieoffen gestaltet, um den Unternehmen die größtmögliche Freiheit bei der Umsetzung einer für sie passenden Lösung zu geben: Von hocheffizienten Standardkomponenten bis zu komplexen Systemlösungen ist förderfähig, was die Strom- oder Wärmeeffizienz deutlich erhöht und damit zur Senkung des Energieverbrauchs beiträgt.

Bewährte Elemente aus Vorgängerprogrammen wurden übernommen

Das neue Programm basiert auf der gemeinsam mit der Wirtschaft entwickelten Förderstrategie "Energieeffizienz und Wärme aus erneuerbaren Energien". Es ersetzt die bestehenden Programme zur Förderung hocheffizienter Querschnittstechnologien, zur Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung, zur Förderung klimaschonender Produktionsprozesse sowie zur Förderung von Energiemanagementsystemen. Bewährte Elemente aus diesen Programmen wurden übernommen, weiterentwickelt und in der neuen Richtlinie gebündelt.

Mit den Ende des Jahres auslaufenden Programmen zur Förderung hocheffizienter Querschnittstechnologien sowie zur Abwärmenutzung hat das BMWi bereits Impulse zur spürbaren Steigerung der Energieeffizienz und zur Senkung des Endenergieverbrauchs in Industrie und Gewerbe gesetzt. So konnten allein mit diesen beiden Programmen in der vorangegangenen Legislaturperiode Energieeffizienzmaßnahmen mit einem Investitionsvolumen von mehr als einer Milliarde Euro unterstützt werden.

In Kürze werden alle Informationen zum neuen Programm auf der Internetseite von "Deutschland macht’s effizient" zu finden sein.

Quelle: www.bmwi-energiewende.de 

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