Mit der neuen ZIM-Richtlinie bleiben die grundsätzliche Ausrichtung und die strukturellen Stärken des Programms erhalten. Gleichzeitig optimiert sie das ZIM mit zielgerichteten Neuerungen, etwa der Ausdehnung auf Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten, der Verdopplung des Zuschlags für Auslandskooperationen und der Erhöhung der förderfähigen Kosten.
Die neue ZIM-Richtlinie enthält zudem eine klare Regelung für die weitere kontinuierliche Bearbeitung von Altanträgen: Projekte, die unter der Vorgängerrichtlinie beantragt und noch nicht rechtskräftig beschieden wurden, werden nach den im Anhang 3 der neuen Richtlinie gespiegelten Bedingungen der Vorgängerrichtlinie beurteilt.
Die neue ZIM-Richtlinie ist hier downloadbar: ZIM-Richtlinie 2015
Quelle: www.zim-bmwi.de
Fragen zur neuen ZIM-Richtlinie? Die PIUS-Finanzierung› der Effizienz-Agentur NRW hilft Ihnen gerne weiter.