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Bundeswirtschaftsministerium hat neue ZIM-Richtlinie veröffentlicht


Am 15. April 2015 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den endgültigen Text der neuen Richtlinie für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) auf www.zim-bmwi.de veröffentlicht. Die Richtlinie ist damit bereits formell in Kraft getreten; neue Anträge können ab dem 15. Mai 2015 gestellt werden, da dies eng an die aktuell laufende Projektträgerausschreibung gekoppelt ist.

Mit der neuen ZIM-Richtlinie bleiben die grundsätzliche Ausrichtung und die strukturellen Stärken des Programms erhalten. Gleichzeitig optimiert sie das ZIM mit zielgerichteten Neuerungen, etwa der Ausdehnung auf Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten, der Verdopplung des Zuschlags für Auslandskooperationen und der Erhöhung der förderfähigen Kosten.

Die neue ZIM-Richtlinie enthält zudem eine klare Regelung für die weitere kontinuierliche Bearbeitung von Altanträgen: Projekte, die unter der Vorgängerrichtlinie beantragt und noch nicht rechtskräftig beschieden wurden, werden nach den im Anhang 3 der neuen Richtlinie gespiegelten Bedingungen der Vorgängerrichtlinie beurteilt.

Die neue ZIM-Richtlinie ist hier downloadbar:  ZIM-Richtlinie 2015

Quelle: www.zim-bmwi.de 

Fragen zur neuen ZIM-Richtlinie? Die PIUS-Finanzierung› der Effizienz-Agentur NRW hilft Ihnen gerne weiter.