Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Wir brauchen einen nachhaltigen, klimafreundlichen Neustart der Wirtschaft, um die aktuelle Krise zu bewältigen. Der Green Deal als neue Wachstumsstrategie der EU bietet dafür große Chancen. Unser Leitbild ist nicht die alte, sondern eine bessere Welt, die krisenfester und nachhaltiger wirtschaftet. Die EU-Taxonomie für Nachhaltige Finanzierung gibt erstmals eine Richtschnur, was Nachhaltigkeit in der Wirtschaft konkret bedeutet. Wer in erneuerbare Energien, nachhaltige Mobilität und klimaverträgliche Industrieprozesse investiert, sorgt für Klimaschutz, Innovation und zukunftsfähige Arbeitsplätze zugleich. Diese Investitionen wollen wir gezielt fördern. Darum ist es jetzt nötig zu messen, wo wir in Sachen Nachhaltigkeit stehen."
Die Umfrage soll Unternehmen und Banken beim Aufbau von Kapazitäten für die EU-Taxonomie sensibilisieren und zeigen, inwieweit wirtschaftliche Aktivitäten von Unternehmen schon heute der EU-Taxonomie entsprechen und wo Herausforderungen und Lösungen bei der Weiterentwicklung der EU-Taxonomie liegen. Gefragt werden Finanzunternehmen zum Beispiel nach dem Anteil ihrer Produkte, die der EU-Taxonomie entsprechen beziehungsweise nach Finanzierungen, die zur Vermeidung oder Anpassung an den Klimawandel beitragen. Konkret wird beispielsweise gefragt: "Wie hilfreich wird Ihrer Meinung nach die EU-Taxonomie sein, um Ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen?" und: "Was sind die Hauptschwierigkeiten, die Sie bei der Anwendung der EU-Taxonomie auf Ihre Produkte erwarten (oder bereits haben)?"
Die Umfrage erfasst erstmalig den Anteil nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten – gemäß dem Vorschlag der Expertengruppe der EU-Kommission für eine EU-Taxonomie zur nachhaltigen Finanzierung – in den größten, börsennotierten Unternehmen Europas, die in den nach Marktkapitalisierung 14 größten Leitindizes der EU-28 (EuroStoxx 50, FTSE 100, DAX 30, CAC40, et cetera) vertreten sind. Die Erkenntnisse sollen eine wichtige Grundlage für gemeinsame Diskussionen von Wirtschaftsvertretern und Finanz- und Umweltministerien im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft bilden.
Die Expertengruppe der EU-Kommission hatte im März 2020 ihre Arbeit abgeschlossen und zu den ersten zwei von sechs Umweltzielen (vorerst nur im Klimabereich) technische Prüfkriterien für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten vorgeschlagen. Diese bilden die Basis für delegierte Rechtsakte, die laut Taxonomie-Verordnung bis Ende 2020 erlassen werden sollen. Anhand der Prüfkriterien der Expertengruppe wird nun im Auftrag des BMU der Anteil nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten am Geschäftsvolumen von 427 europäischen Großunternehmen gemessen und verglichen.
Quelle: BMU