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Bundesförderung Industrie und Klimaschutz: Modul 1 - Einreichungsfrist endet am 30. November 2024


Das Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat im August die neue Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ veröffentlicht. Förderinteressierte Unternehmen können noch bis zum 30. November 2024 beim Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) Skizzen für das Modul 1: "Dekarbonisierung der Industrie" einreichen. Das efa-Finanzierungsteam unterstützt Unternehmen bei der Antragstellung.

Foto: efa

Mit der neuen Förderung unterstützt das Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vor allem der industrielle Mittelstand bei der Dekarbonisierung. Für das Förderprogramm stehen nach derzeitiger Planung für die gesamte Programmlaufzeit circa 3,3 Milliarden Euro zur Verfügung.

Das Verfahren zur Auswahl von Vorhaben im Modul 1: "Dekarbonisierung der Industrie" besteht aus zwei Stufen. In der ersten Stufe sind Förderinteressierte seit dem 30. August 2024 aufgerufen, Skizzen beim Kompetenzzentrum Klimaschutz für energieintensive Industrien (KEI) einzureichen. Das KEI bewertet anhand von Auswahlkriterien in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt (UBA) alle eingereichten Skizzen und wählt die besten Vorhaben aus. In der zweiten Stufe werden diese Unternehmen am 28. Februar 2025 vom KEI zur Einreichung eines detaillierten Antrags aufgefordert.

Zur Förderung von Dekarbonisierungsprojekten (Modul 1)

Angesprochen werden alle Industrieunternehmen, die Anlagen mit industriellen Prozessen planen oder betreiben und mindestens 40 Prozent ihrer CO-Emissionen in der Produktion durch Investitionen oder Forschungsprojekte einsparen wollen. Die Zuwendungsempfänger müssen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, da auch das Vorhaben in Deutschland umgesetzt werden muss. Adressaten für Modul 1 sind die Unternehmen der energieintensiven Grundstoffindustrie, wie beispielsweise die chemische Grundstoffindustrie, die Stahl- sowie Gießereiindustrie, Glasindustrie, Keramikindustrie, Papier- und Zellstoffindustrie, Zement- sowie Kalkindustrie. Die Förderung ist aber ausdrücklich nicht auf diese Bereiche beschränkt.

Die maximale Förderung im Modul 1 beträgt bis zu 200 Millionen Euro pro Unternehmen.

Das Modul 1 ist die Fortsetzung des erfolgreichen Programms „Dekarbonisierung in der Industrie“, das 29 Projekte in ganz Deutschland mit einem Volumen von rund 578 Millionen Euro gefördert hat.

Unternehmen aus NRW, die an einer Förderung im Modul 1 interessiert sind, können sich an das efa-Finanzierungsteam mit ihren Fragen wenden.

Ansprechpartner
Marcus Lodde
Leiter Beratung Finanzierung
Tel. +49 203 37879 58
lod@remove-this.efa.nrw