Die dritte Runde des Förderwettbewerbs „STEP up! ist am 1.März gestartet. Mitmachen können Unternehmen, die die Stromeffizienz im eigenen Betrieb oder bei ihren Kunden steigern wollen.
Das im Juni 2016 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) initiierte Programm funktioniert grundsätzlich wie ein normales Förderprogramm, wird jedoch ergänzt um eine wettbewerbliche Komponente: In zwei Ausschreibungsrunden pro Jahr (Frühjahr und Herbst) reichen Unternehmen ihre Stromeffizienzprojekte ein und treten mit anderen Unternehmen in einen Wettbewerb um die Fördergelder. Den Zuschlag erhalten dabei die Projekte, die die besten Kosten-Nutzen-Verhältnisse aufweisen, d. h. die Projekte welche die höchsten Stromeinsparungen pro "Förder-Euro" erbringen.
Pro Ausschreibungsrunde laufen jeweils zwei Ausschreibungsarten parallel zueinander: Zum einen die offene Ausschreibung, welche technologie- und sektoroffen ausgestaltet ist und an welcher sich Unternehmen aller Branchen beteiligen können. Zum anderen die sogenannte „geschlossene Ausschreibung“, die jeweils bestimmte Sektoren, Technologien oder Themenbereiche adressiert, die hohe Effizienzpotenziale und gleichzeitig hohe Hemmnisse aufweisen. Da sie somit pro Runde nur einer bestimmten Gruppe von Unternehmen offen stehen, bieten die geschlossenen Ausschreibungen besonders attraktive Wettbewerbsbedingungen.
In der aktuell laufenden 3. Runde nimmt die geschlossene Ausschreibung die "Umsetzung von Stromeffizienzmaßnahmen in Rechenzentren" in den Fokus.
Bis Ende 2018 befindet sich STEP up! in der Pilotphase. Die Erfahrungen aus bisherigen Ausschreibungsrunden werden genutzt, um das Programm weiter zu optimieren. Die wichtigsten Änderungen zur dritten Runde im Überblick:
- Neuer Webauftritt: Der Internetauftritt von STEP up! wurde neu gestaltet und übersichtlicher strukturiert, damit der Nutzer schneller und intuitiver zu allen relevanten Programminformationen gelangt. Einen kompakten Überblick über die wesentlichen Schritte der Antragstellung geben dabei die Kurzschemata für Einzel- und Sammelprojekte.
- Schnelltest: Interessierte Unternehmen können sich schon nach ein paar Klicks eine erste Einschätzung dazu geben lassen, ob und wie die geplante Maßnahme gefördert werden kann (hier geht’s zum Schnelltest).
- Verbessertes Beratungsangebot: Wer sich über STEP up! informieren und dazu direkt Fragen stellen möchte, kann sich bequem vom Arbeitsplatz aus in die einstündigen STEP up!-Online-Tutorials einwählen. Der nächste Termin ist am 28. März (mehr dazu hier). Für eine tiefergehende Antragsberatung können Unternehmen kostenlos STEP up!-Sprechstunden buchen und sich individuell vom Projektträger-Team beraten lassen. Hier geht’s zu allen Veranstaltungsterminen.
- Niedrigere Untergrenzen: Die Höhe der Mindestfördersummen wurde abgesenkt, damit auch kleinere Projekte bei STEP up! teilnehmen können. Einzelprojekte dürfen jetzt ab einer Fördersumme von 20.000 Euro und Sammelprojekte ab 100.000 Euro eingereicht werden.
- Mehr Förderung für effiziente Beleuchtung: Der förderfähige Anteil von Beleuchtungsmaßnahmen wurde auf 40 Prozent angehoben, um Effizienzmaßnahmen in diesem wichtigen Querschnittsbereich stärker zu fördern.
Weitere Informationen zu STEP up! finden Sie unter: www.stepup-energieeffizienz.de
Die EFA hat bereits einige Unternehmen erfolgreich in dem Förderprogramm begleitet. Rufen Sie uns an und erfahren Sie mehr über Ihre Chancen für eine Förderung.
Kontakt:
Effizienz-Agentur NRW.
Daniela Derissen
Tel. +49 203 37879-34
E-Mail dde@
efanrw.de
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