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BMWi-Förderprogramm "Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung in gewerblichen Unternehmen" – echte Zuschussvariante bis Ende Dezember nutzen!


Mit technologieoffener Förderung der Vermeidung und Nutzung von Abwärme gewerblicher Unternehmen sollen finanzielle Anreize für Investitionen gesetzt und deutliche Beiträge zur Energieeinsparung und Reduzierung von CO2-Emissionen erreicht werden. Noch bis zum 31. Dezember 2018 haben Unternehmen die Wahl zwischen zwei Antragswegen. Die Finanzierungsberatung der EFA bietet Unterstützung an.

Mit technologieoffener Förderung der Vermeidung und Nutzung von Abwärme gewerblicher Unternehmen sollen finanzielle Anreize für Investitionen gesetzt und deutliche Beiträge zur Energieeinsparung und Reduzierung von CO2-Emissionen erreicht werden. Damit wird die „Offensive Abwärmenutzung“ des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) zu einer umfassenden Initiative zur Vermeidung und Nutzung von Abwärme ausgebaut. Im Jahr 2020 sollen dadurch zusätzliche Einsparungen von 1 Mio. Tonnen CO2 erzielt werden.

Noch bis zum 31. Dezember 2018 haben Unternehmen die Wahl: Sie können über eine frei zu wählende Bank im KfW-Energieeffizienzprogramm "Abwärme" (Programmnummer 294) einen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss oder direkt bei der KfW einen Zuschuss im KfW-Energieeffizienzprogramm "Abwärme" (Programmnummer 494) ohne Inanspruchnahme eines KfW-Kredits beantragen. Der KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss kann noch bis zum 31.12.2019 über eine frei wählbare Hausbank beantragt werden.

Die Programmrichtlinie finden Sie hier›

Weitere Informationen erhält man zudem unter www.kfw.de/494 

Das Geschäftsfeld Finanzierung begleitet Unternehmen bei der Antragstellung.

Zum Geschäftsfeld Finanzierung›