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BMBF: Steuerliche Forschungsförderung wird umgesetzt


Forschende Unternehmen können jetzt ihre Forschungsvorhaben zertifizieren lassen. Bevor die steuerliche Forschungszulage beim Finanzamt beantragt werden kann, prüft eine fachkundige Stelle, ob das Vorhaben dem Forschungs- und Entwicklungsbegriff des Gesetzes entspricht. Hierüber stellt die „Bescheinigungsstelle Forschungszulage“ (BSFZ) einen Bescheid aus, an den das Finanzamt gebunden ist.

Unter www.bescheinigung-forschungszulage.de können ab sofort Anträge auf Bescheinigung gestellt werden. Das Portal enthält die nötigen Informationen zu Antragstellung und Förderung sowie Praxisbeispiele.

Bis zu einer Million Euro können Unternehmen erhalten, die in Forschung und Entwicklung investieren. Gefördert werden 25 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, insbesondere Personalkosten, aber auch Ausgaben für Auftragsforschung. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Unternehmen gerade Gewinne oder Verluste macht. Entscheidend ist, dass es in seine Innovationskraft investiert und damit Arbeitsplätze und Wohlstand von morgen sichert.

Quelle: BMBF

Bei Fragen können Sie sich an die Finanzierungsberatung der EFA wenden.

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