Es wurden neue Grenzen für förderfähige Kälte- und Klimaanlagen eingeführt. Anstelle einer umfangreichen Berechnung wird nunmehr die Effizienz der Gesamtanlage an Hand eines "Kälteanlagen-Energieeffizienz-Ausweis" bestimmt, maßgeblich hierfür sind die jeweils verwendeten Komponenten. Die Förderung der Beratung ist weiterhin eigenständig möglich. Eine Bonusförderung für die Nutzung von Abwärme ist weiterhin möglich.
Die Datenblätter zur Datenerhebung sowie die weiterführenden Erläuterungen sind als Anhang zur novellierten Richtlinie auf der Internetseite des BAFA (www.bafa.de) einzusehen.