Damit entfällt für Antragsteller die Pflicht, Anträge zusätzlich rechtsverbindlich unterschrieben per Post einzureichen. Stattdessen authentifizieren sich Unternehmen gegenüber der Bescheinigungsstelle anhand sogenannter „ELSTER-Zertifikate“. Mithilfe des ELSTER-Zertifikats können Unternehmen einfach und sicher ihre Identität gegenüber der BSFZ bestätigen. Die Unternehmensidentitätsdaten werden aus dem Unternehmenssteuerkonto bertragen.
Was ist zu tun?
Zur Unternehmensauthentifizierung im Rahmen des Antrags- und Bescheinigungsverfahrens ist die Nutzung eines ELSTER-Zertifikats erforderlich. Sollte Ihr Unternehmen noch kein ELSTER-Zertifikat besitzen, können Sie eines auf dem ELSTER-Portal beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung des Zertifikats bis zu 14 Tage dauern kann. Die Beantragung ist kostenlos.
Wichtig: Wählen Sie bei der Frage „Für wen ist die Registrierung bestimmt?“ bitte in jedem Fall die Option „Für eine Organisation (Arbeitgeber, Unternehmer, Verein)“ – auch wenn Sie ein Einzelunternehmen betreiben.
Was passiert mit noch nicht eingereichten Anträgen?
Sie haben derzeit einen oder mehrere Anträge auf Erteilung einer Bescheinigung in PT-Outline in Bearbeitung. Beachten Sie bitte, dass Ihre Daten vollständig gelöscht werden, wenn Sie bis zum 11.01.2021 keinen Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung in PT-Outline eingereicht haben.
Sofern Sie Ihren Antrag / Ihre Anträge bis spätestens 10.01.2021, 23:59 Uhr in PT-Outline einreichen, werden die damit verbundenen Daten vollständig und automatisch in das neue Webportal übertragen. In dem Fall wird auch Ihr Benutzeraccount übertragen. Nach erfolgreicher Übertragung der Daten in das neue Webportal werden Sie per E-Mail aufgefordert, ein neues Passwort zu vergeben, um die Registrierung abzuschließen.
Bitte beachten Sie, dass die über PT-Outline gestellten Anträge zusätzlich rechtsverbindlich unterschrieben per Post eingereicht werden müssen, damit sie bearbeitet werden können.
Weitere Informationen finden Sie HIER>
Quelle: BSFZ