Beratungsprogramm Ressourceneffizienz des Landes - nicht nur für KMU!
Im Beratungsprogramm Ressourceneffizienz des Landes Nordrhein-Westfalen sind ab sofort auch Unternehmen antragsberechtigt, die nicht die KMU-Kriterien gemäß EU-Definition erfüllen! Damit haben auch größere Unternehmen die Möglichkeit, Fördermittel für die Beratung in Sachen Ressourceneffizienz zu bekommen.
Die Förderung in Form eines 50-prozentigen Zuschusses erfolgt bei großen Unternehmen nach De-Minimis-Begrenzung, d.h. das Unternehmen darf in drei Jahren nicht mehr als 200.000 Euro an Fördermitteln erhalten.
Mit der Förderung in Form eines Zuschusses werden Ressourceneffizienzberatungen wie beispielsweise Beratungsangebote › der Effizienz-Agentur NRW unterstützt.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition mit Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen sowie größere Unternehmen (hier greift die De-Minimis-Beihilfe).
Voraussetzungen
Die Beratungsleistung wird von einem Berater erbracht, der verfahrenstechnische Kompetenz im Branchenumfeld nachweisen kann.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses von bis zu 50 %.