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Aktuelle Änderungen der BAFA Kälte-Richtlinie


Die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (BAFA Kälte-Richtlinie) wurde mit Wirkung zum 23. September 2015 aktualisiert.

Dabei haben sich folgende Änderungen ergeben:

  • Die Aufteilung der förderfähigen Maßnahmen erfolgt nicht mehr zusammengefasst, sondern in drei Schwerpunkten: a) Beratungsmaßnahmen durch einen Sachkundigen, b) Basisförderung für Investitionsmaßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen, c) Bonusförderung für Investitionsmaßnahmen in der Wärmenutzung.

  • Die Förderung von Beratungsmaßnahmen erfolgt unabhängig von der Beantragung einer Förderung für die Emissionsminderungsmaßnahme.

  • Innerhalb des Schwerpunkts der Basisförderung, werden ab sofort auch Maßnahmen an Anlagen mit einer elektrischen Leistungsaufnahme von mind. 5 kW und höchstens 150 kW gefördert, die Kühlung und Heizung mit einem integrierten Gerät oder System ermöglichen.

  • Die Abhängigkeit der Antragsberechtigung von der wirtschaftlichen Tätigkeit und Gewinnerzielungsabsichten wurde aufgehoben. Antragsberechtigt sind jetzt Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Schulen, Krankenhäuser und kirchliche Einrichtungen, unabhängig von der Gewinnerzielungsabsicht.

  • Förderfähig sind alle Komponenten und Systeme des Kältemittelkreislaufs sowie Kühlmittel für Wasser, Sole und jetzt auch CO2.

Das Förderprogramm wurde mit der geänderten Richtlinie bis zum 31.12.2016 verlängert.

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